Ab 17. Februar gilt im Hallenbad Baunach die 2G Regel
Laut der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung (www.stmgp.bayern.de) gilt aufgrund der aktuellen Corona Lage für alle Besucher ab dem zwölften Lebensjahr die 2G-Regel.
Zutritt haben nur vollständig Geimpfte (ab Tag 15) und Genesene. Bitte halte Sie am Eingang folgende Unterlagen bereit:
- Impf- bzw. Genesungsnachweis
- Nachweis zur Identitätsfeststellung (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
Ausgenommen von der 2G-Regel sind:
Kinder unter 12 Jahren; das Lebensalter ist durch entsprechende Dokumente (z.B. Schülerausweis) nachzuweisen.
befristet bis zum 31.12.2021 in der Schule regelmäßig getestete Minderjährige; der Schülerausweis ist vorzulegen.
Ab der dritten Impfung entfällt die Testpflicht.