Ausgabe von FFP2 Schutzmasken für pflegende Angehörige
Das bayerische Gesundheitsministerium stellt 1.000.000 FFP2 Schutzmasken für pflegende Angehörige in Bayern zur Verfügung.
Es gelten hierfür folgende Ausgabekriterien:
- Zuständig Gemeindeverwaltung am Wohnsitz der zu pflegenden Person
- Die Hauptpflegeperson erhält kostenfrei drei Schutzmasken
- Vorzulegen ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Ohne Vorlage dieses Schreibens ist eine Ausgabe leider nicht möglich
Die Masken können ab Mittwoch, den 27. Januar abgeholt werden.
Die Ausgabe erfolgt, solange der Vorrat reicht, im Bürgerhaus Lechner Bräu, Überkumstraße 17 zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag zusätzlich: 15:00 – 18:00 Uhr
Weitere Infos unter 09544-9846777