Amtliche Bekanntmachungen - Sondergebiet Pferdehof

21. November 2019 : Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. November 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Pferdehof" beschlossen.

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. November 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Pferdehof" beschlossen. In den Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan integriert.

Das Plangebiet liegt im Südwesten von Baunach bei der Grüngutdeponie. Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt umgrenzt (neue Flur-Nummern, nach vorläufiger Besitzeinweisung; alte Flur-Nummern kursiv):

Im Nordwesten: durch die Flur-Nr. 3737 (Teile der Flur-Nr. 1605), Gmkg. Baunach

Im Nordosten: durch Teile der Flur-Nr. 3735 (Teile der Flur-Nr. 1605), Gmkg. Baunach

Im Südosten: durch Teile der Flur-Nr. 3735 (Teile der Flur-Nr. 1605), Gmkg. Baunach

Im Südwesten: durch die Flur-Nr. 3726 (Weg) (Teile der Flur-Nr. 1605), Gmkg. Baunach

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nrn. mit einer Gesamtfläche von 1,0745 ha:

Flur-Nr. 3736 und Teile der Flur-Nr. 3735 (Teile der Flur-Nr. 1605), Gemarkung Baunach.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Pferdehof" für Reitsport und therapeutisches Reiten.

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 05. November 2019 hat der Stadtrat den von der Planungsgruppe Strunz erstellten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Sondergebiet Pferdehof" gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) in der Zeit

vom 25. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 13 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Baunach, den 21. November 2019

Hojer, Erster Bürgermeister

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