Wahlergebnisse in der Stadt Baunach
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass der bevorstehenden Wahlen
Das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 32 Straßenverkehr, hat die Verwaltungsgemeinschaft Baunach darum gebeten, die verantwortlichen Personen der sonstigen Parteien im Gemeindegebiet über nachfolgendes zu informieren:
Aus Anlass der aktuellen Wahlen wird angenommen, dass wieder Wahlplakate in verschiedenen Größen aufgestellt werden sollen. Es muss folgendes beachtet werden:
- Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
- Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden
- Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
- Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. Also nicht vor dem 01.02.2020
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerung). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen
- Der Standort (insbesondere bei Großplakaten) muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein
Speziell für die Stadt Baunach sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
In Baunach dürfen am Ortseingang von Breitengüßbach kommend an der Abzweigung zum Galgenweg an den innerörtlichen Wegweisern, sowie an der Straßenbeleuchtung vor dem Anwesen Bamberger Straße 20 (Brennstelle 151) wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung keine Werbetafeln angebracht werden. Gleiches gilt für die Brückengeländer über die Lauter, für die Wegweiser in der Grünanlage „Am Kastenhof“ und die Begrüßungsschilder an allen Ortseingängen. In den Einmündungsbereichen der Seitenstraßen entlang der B 279 dürfen wegen der dadurch entstehenden Sichtbehinderung ebenfalls keine Werbetafeln aufgestellt werden.
Die Plakate sind spätestens 1 Woche nach der Wahl abzubauen
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ verwiesen, welche bei Bedarf bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Frau Schallenberg, Tel 09544/299-25, E-Mail. d.schallenberg@vg-baunach.de angefordert werden kann.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.