Aufhebung des Bebauungsplanes "Bastei" einschließlich der 1. Änderung

Bekanntmachung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bastei“ einschließlich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bastei“

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September 2024 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Bastei“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bastei“ in der Fassung vom 05. Juni 2024 gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1009/3, 1010/10, 1010/11, 1010/12, 1010/13, 1010/14, 1010/15, 1010/16, 1010/17, 1010/18, 1010/19, 1010/20, 1010/21, 1010/22, 1010/23, 1010/24, 1014/1, 1014/2, 1014/3, 1014/4, 1014/5, 1014/6, 1014/7, 1020/1, 1020/2, 1020/3, 1020/4, 1020/5, 1020/7, 1021, 1021/1, 1021/2, 1021/3, 1022/1, 1022/2, 1022/3, 1022/4, 1022/5, 1022/6, 1022/7, 1023/1, 1023/2, 1023/3, 1023/4, 1024/1, 1024/4, 1024/5, 1025/2, 1025/5, 1025/6, 1048/1, 1048/3, 1050/16, 1050/17, 1050/18, 1460/39, 1480, 1480/2, 1480/3, 1480/4, 1480/5, 1480/6, 1481, 1481/1, 1481/2, 1481/3, 1481/4, 1482, 1483, 1483/1, 1483/2, 1483/3, 1483/4, 1484, 1485, 1485/1, 1486, 1487, 1487/2, 1487/3, 1487/4, 1487/5, 1487/6, 1488, 1488/1, 1488/2, 1488/3, 1488/4, 1488/5, 1489, 1490, 1490/1, 1491, 1492/1, 1492/2, 1492/3, 1493, 1494/1, 1494/2, 1494/3, 1494/4, 1495/1, 1495/2, 1495/3, 1495/4, 1495/7, 1496/2, 1497/1, 1497/2, 1497/3, 1497/4, 1497/5, 1498, 1498/2, 1498/3, 1499, 1499/1, 1499/2, 1501/12, 1506, 1506/3, 1508/2, 1509, 1515, 1515/1, 1516, 1516/1, 1517, 1518, 1518/1, 1525, 1525/1, 1525/2, 1525/3, 1527, 1527/2, 1527/3, 1527/4, 1528/1, 1528/3, 1528/4, 1528/10 und 1529/6 der Gemarkung Baunach und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 10. September 2024 hat der Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung findet in der Zeit

vom 14. Oktober 2024

bis einschließlich 22. November 2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 12 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden statt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete zu finden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (in Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

§  Der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen

Des Weiteren liegen vor

Stellungnahmen zu

  • Naturschutz (Flora/Fauna/biologische Vielfalt)
  • Wasserrecht

Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 15. Mai 2024

  • Fachbereich Naturschutz bezüglich der Festsetzungen des Grünordnungsplanes sowie der Flächen mit Biotopschutz
  • Fachbereich Wasserrecht bezüglich der Abwasserentsorgung

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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